In der Mediation unterstützt und leitet der Mediator die Beteiligten eines Konflikts bei der eigenverantwortlichen Findung einer tragfähigen und zukunftsorientierten Konfliktlösung.
Das Mediationsgesetz §1 Abs. 1 beschreibt dies so:
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Der Konflikt wird für alle beteiligten Parteien gemeinsam, einvernehmlich, respektvoll, fair und zukunftsorientiert gelöst.
Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis. Er wird für keine der beteiligten Konfliktparteien Partei ergreifen. Stets wird der Mediator eine aktive und lösungsorientierte Führung des gesamten Mediationsprozesses vornehmen. Hierbei gilt es, allen Medianten die gleiche Beachtung zu schenken.
Ziel ist es, eine kooperative Lösung des Konflikts zu erarbeiten, in der sich die Bedürfnisse und Interessen aller Medianten wiederfinden und die nach den eigenen Vorstellungen dieser umgesetzt werden. Die Lösung eines Problems ist somit maßgeschneidert. Die Beziehung zwischen den Konfliktparteien wird hieraus resultierend langfristig befriedet und stabilisiert.
Die Parteien nehmen am Mediationsprozess freiwillig teil. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass jeder zu jedem Zeitpunkt die Mediation beenden kann. Wird die Mediation vor der einvernehmlichen Lösung beendet, sind häufig ein Gerichtsverfahren und damit verbunden höhere Kosten, ein höherer Zeitaufwand sowie eine nicht unerheblich längere Dauer bis zur finalen Entscheidung die Folge. Auch nehmen sich die Parteien die Möglichkeit einer gemeinsamen Lösungsfindung. Bei einem Gerichtsverfahren entscheidet schlussendlich der Richter gemäß den ihm vorliegenden Sachverhalten sowie gemäß Recht und Gesetz.
In der Mediation erarbeiten die Medianten gemeinsam oft schon nach wenigen Sitzungen eine für alle Parteien tragbare Lösung. Mit ihrer Aktivität nehmen die Parteien direkten Einfluss auf den zeitlichen Rahmen. Die Dauer einer Mediation spiegelt sich auch in den Gesamtkosten wieder. Gerichtsverfahren können hingegen oft Monate oder gar Jahre dauern und können auch wesentlich höhere Kosten verursachen.
Gerichtsverfahren sind zumeist langwierig und kostenintensiv. Eine Mediation ist weitaus kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, ein Schiedsverfahren oder eine außergerichtliche Konfliktklärung mittels anwaltlicher Vertreter. Ein zu Beginn festgelegter Zeitrahmen hält die anfallenden Kosten stets überschaubar für alle Beteiligten.
Eine besonders kostengünstige Möglichkeit bietet die Kurzzeitmediation. Diese kann bei geeigneten Konflikten Anwendung finden.
Es handelt sich bei der Mediation um ein strukturiertes und vertrauliches Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Das Mediationsverfahren gliedert sich in fünf aufeinander aufbauende Phasen.
Diese stringente Strukturierung des Mediationsverfahrens gewährleistet mit Hilfe des Mediators eine strukturierte und effektive Auseinandersetzung der Medianten mit dem Konflikt und hilft bei der Entwicklung einer einvernehmlichen und zukunftsfähigen für beide Parteien tragbaren Lösung.
Die Mediation findet in all unseren Lebensbereichen und zwischenmenschlichen Beziehungen Anwendung. Beispiele für diese sind:
Die Mediation bietet gegenüber einem Gerichtsverfahren verschiedene Vorteile. Einige finden Sie nachfolgend aufgeführt:
Gemeinsam und einvernehmlich eine für alle Parteien akzeptable und zukunftsorientierte Lösung erarbeiten – das ist Mediation.
versus
In einem Gerichtsverfahren entscheidet der Richter für die beiden Parteien gemäß den ihm vorliegenden Tatsachen.
Die respektvolle gemeinsame Erarbeitung der Lösung eines Konfliktes ermöglicht beiden Parteien eine positive Gestaltung ihrer zukünftigen Beziehung.
versus
Das Gerichtsurteil berücksichtigt nicht die Interessen der einzelnen Parteien und hinterlässt in den meisten Fällen Gewinner und Verlierer. Dieses Gefühl bestimmt zumindest für die erste Zeit nach der richterlichen Entscheidung oft die Beziehung der Parteien.
Der zeitliche Aufwand einer Mediation ist meist wesentlich geringer als der eines Gerichtsverfahrens.
Die Kosten einer Mediation sind stets überschaubar und können von den Medianten mit beeinflusst werden.
versus
Gerichtsverfahren mit Hilfe anwaltlicher Vertreter sind meist wesentlich kostenintensiver als eine Mediation.
Mediation | Schiedsverfahren | Gerichtsverfahren | |
---|---|---|---|
Prozessdauer | einige Sitzungen (auch Kurzmediation mit 1-2 Sitzungen möglich) |
i.d.R. 1 Sitzung | mehrere Monate bis Jahre |
Kosten | mittel | gering | mittel-hoch |
Umfeld | vertraulich | vertraulich | öffentlich |
rechtlich bindend | i.d.R. nein (nur, wenn Vereinbarung notariell beurkundet wird) |
ja | ja |
Autonomie | ja, die Medianten entscheiden eigenverantwortlich, der Mediator ist der Begleiter im Entscheidungsprozess |
teilweise, Parteien entscheiden auf Basis des Vorschlags des Schiedsmannes |
nein, Richter entscheidet |
Bearbeitung der Konfliktinhalte | möglich und oft Bestandteil | nicht möglich | potenziell möglich |
Arbeiten an und Verbessern der Beziehung | erreichbar und wünschenswert | fast unmöglich | fast unmöglich |
Einbeziehen anderer Parteien | möglich, wenn von Relevanz | nicht möglich | potenziell möglich |